Privatversicherte/Beihilfeberechtigte

In der Regel übernehmen private Krankenversicherungen die Kosten für eine Psychotherapie. Bitte nehmen Sie vor Beginn der Therapie Kontakt zu Ihrer Versicherung auf, erfragen die genauen Bedingungen und Voraussetzungen und lassen sich die notwendigen Formulare zusenden. 

Selbstzahler:innen

Entscheiden Sie sich, dass Sie die Psychotherapie selber bezahlen möchten, kann sofort mit der Behandlung begonnen werden (sofern ich freie Plätze habe).  Die Kosten für eine 50-minütige psychotherapeutische Sitzung betragen aktuell 135,52€ (3,1-facher Satz) gemäß der Gebührenordnung für Ärzte bzw. Psychotherapeuten (GOÄ/GOP). 

Gesetzlichversicherte

Für Personen in der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Suche nach einem Psychotherapieplatz oft mit enormen Wartezeiten verbunden. Können Sie gegenüber Ihrer Krankenkasse nachweisen, dass Sie sich vergeblich um einen Psychotherapieplatz bemüht haben, besteht die Möglichkeit eine Psychotherapie in meiner Privatpraxis über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren abzurechnen, da es sich um ein Systemversagen handelt.

Neben dem schriftlichen Nachweis über erfolglose Anfragen bei Therapeut:innen benötigen Sie eine Dringlichkeitsbescheinigung von Hausärzt:in oder Psychiater:in. Außerdem ist der Besuch einer psychotherapeutischen Sprechstunde in einer Kassenpraxis erforderlich, bei der Ihnen eine ambulante Psychotherapie empfohlen und das entsprechende Formular (PTV 11) ausgehändigt wird.

Weiterführende Informationen erhalten Sie hier und hier. Bitte zögern Sie nicht, mich bei Fragen zum Kostenerstattungsverfahren zu kontaktieren.